„Ich führe ehrenamtlich zwei Betreuungen, weil ich so meine langjährige Berufserfahrung zugunsten der Betreuten einsetzen und mein Leben als Pensionär zusätzlich sinnvoll ausfüllen kann.“

Ihre Erfahrung reicht für Zwei


Sie fragen sich, ob Sie die rechtliche Betreuung für einen Angehörigen übernehmen sollen, oder können sich aus sozialem Engagement die rechtliche Betreuung für einen unterstützungsbedürftigen Menschen vorstellen? Dann sprechen Sie uns an! Wir suchen Menschen, die auf ehrenamtlicher Basis die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers übernehmen.

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Ihr Organisationstalent ist gefragt

Als rechtliche*r Betreuer*in sind Sie als Mensch gefordert, der zuhören und sich auf die Beziehung zu einem Menschen mit altersbedingtem Unterstützungsbedarf, Behinderung oder Krankheit einlassen kann. Idealerweise bringen Sie Toleranz im Umgang mit den zu Betreuenden und Beharrlichkeit bei der Umsetzung rechtlicher Aufgabenstellungen mit. Auch sollte Ihnen der Umgang mit Behörden oder die Erledigung von Schriftverkehr liegen, denn rechtliche Betreuung besteht zu einem wesentlichen Teil aus organisatorischen Aufgaben (mehr zu Inhalten und Aufgaben unter Die rechtliche Betreuung).

Schulungen für rechtliche Betreuer*innen

Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass es in hohem Maße sinnstiftend ist, Hilfebedürftige im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zu begleiten. Der Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. unterstützt Sie bei der Übernahme eines Betreuer*innenamtes. Wir bieten Ihnen eine Schulung nach dem Hessischen Curriculum für ehrenamtliche Betreuer*innen (kommende Termine siehe Aktuelles /Veranstaltungen) sowie eine intensive Beratung und Begleitung während Ihrer Tätigkeit.

Aufwandsentschädigung und Versicherungsschutz

Für die mit einer rechtlichen Betreuung verbundenen Aufwendungen können ehrenamtliche Betreuer*innen im Jahr eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 1878 BGB geltend machen (Für die Jahre 2024 und 2025 erhalten Sie zusätzlich einen pauschalen  Inflationsausgleich). Entstehen darüber hinaus Kosten, müssen diese im Einzelnen belegt werden. Die Aufwandsentschädigung muss nach Ablauf eines Betreuungsjahres bei Gericht beantragt werden. Sollte der/die Betreute über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind im Rahmen einer Sparkassenversicherung automatisch haftpflichtversichert für Schäden, die im Rahmen der Betreuungsausübung entstehen könnten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter Tel.: 0 61 84/ 5 47 15.

Tel / Fax:

06184 54715 / 06184 953489

Hier finden Sie uns:

Am Altenzentrum 1, 63517 Rodenbach
Termin nach Vereinbarung