Schulung für ehrenamtlich gesetzlich Betreuende erfolgreich abgeschlossen

Wir  freuen uns auch in diesem Jahr 13 Teilnehmer und Teilnehmerinnen unserer Schulung für ehrenamtlich gesetzlich Betreuende nach dem Hessischen Curriculum zu ihrem erfolgreichen Abschluss gratulieren zu können.

Mit dem Ziel die künftigen Betreuer und Betreuerinnen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten fand die Schulung vom 24.02.2024 bis 18.03.2024 in Gelnhausen statt.

Wir sind uns sicher: Mit Ihrem neu gewonnen Wissen und Ihrer Leidenschaft werden Sie dieses spannende Ehrenamt erfolgreich meistern!

Einen herzlichen Dank möchten wir besonders den mitwirkenden Referentinnen und Referenten aussprechen, die unsere Schulung durch ihr Fachwissen bereichern.

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen

15.12.2023 – Bundesrat stimmt Inflationsausgleich zu

Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.

Die Aufwandspauschale beträgt ab dem 01.01.2024  449 € statt 425 € (Fälligkeitstermin nach, § 1878 Abs. 4 BGB ab dem 1.1.24) Lag die Fälligkeit davor, bleibt es bei 425 €, auch wenn erst jetzt die Zahlung beantragt oder entnommen wird.

https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=23-1040-13

Artikel im Hanauer Anzeiger vom 03.11.2023 über das Curriculum

Wir freuen uns über den Artikel im Hanauer Anzeiger über unsere zweite Schulung für ehrenamtlich gesetzlich Betreuende nach dem Hessischen Curriculum in 2023 und wünschen allen Absolventen und Absolventinnen viel Freude bei ihrer Arbeit.

Ein herzliches Dankeschön geht an unsere externen Referentinnen Frau Levent und Frau Hellwig (Sozialdienst der Psychiatrie Hanau), Frau von Eiff (BWMK) und Frau Tefarikis (Alzheimer Gesellschaft Main-Kinzig e.V.) sowie unseren Referenten Herrn Wüstenhagen (Pflegestützpunkt).

Vielen Dank auch an Frau Lang, Richterin am Amtsgericht Gelnhausen sowie Frau Naegle und Frau Buschbeck der Betreuungsbehörde Gelnhausen, die gemeinsam mit uns den Abschluss der Schulung abrunden.

Höherer Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG seit Anfang des Jahres

Höherer Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG seit Anfang des Jahres

Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26b, 26 EStG). Dabei werden allerdings weitere nebenberufliche Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG hinzugerechnet.

Dieser sogenannte Übungsleiterfreibetrag belief sich bis Ende 2020 auf 2.400 € und wurde durch die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 auf 3.000 € angehoben.

Weitere Informationen zur Aufwandspauschale finden Sie im
BtPrax Online-Lexikon Betreuungsrecht

 

Quelle: BtPrax-Newsletter, Februar 2021