Erfolgreicher Abschluss
Vom 17.06.2023 bis 10.07.2023 fand unsere Schulung für ehrenamtlich gesetzlich Betreuende nach dem Hessischen Curriculum in Gelnhausen mit 13 Teilnehmenden statt. Ziel war es, die künftigen Betreuer und Betreuerinnen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten.
Wir gratulieren den Teilnehmenden recht herzlich zu Ihrem erfolgreichen Abschluss und bedanken uns bei allen Mitwirkenden.
Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023
Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023
MKK – Gesundheitsamt Merkblätter zur Registrierung finden Sie unter Betreuungsbehörde – Betreuungsrechtsreform
https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/BetreuungsR-Reform/BetreuungsR-Reform_node.html
Höherer Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG seit Anfang des Jahres
Höherer Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG seit Anfang des Jahres
Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26b, 26 EStG). Dabei werden allerdings weitere nebenberufliche Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG hinzugerechnet.
Dieser sogenannte Übungsleiterfreibetrag belief sich bis Ende 2020 auf 2.400 € und wurde durch die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 auf 3.000 € angehoben.
Weitere Informationen zur Aufwandspauschale finden Sie im
BtPrax Online-Lexikon Betreuungsrecht
Quelle: BtPrax-Newsletter, Februar 2021