„Was passiert, wenn ich aufgrund von Alter, einer Behinderung oder Krankheit in meinem Handeln so eingeschränkt bin, dass ich Unterstützung bei organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen benötige?“

Die rechtliche Betreuung – soviel Hilfe wie nötig


Wer altersbedingt oder aufgrund einer körperlichen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigung nicht selbst für sich sorgen kann, benötigt Unterstützung.

Für diesen Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine rechtliche Betreuung gemäß § 1814 ff BGB vor. Dabei übernehmen vom Amtsgericht eingesetzte rechtliche Betreuerinnen und Betreuer in einem genau festgelegten Rahmen die Besorgung organisatorischer Aufgaben für die ihnen anvertrauten Personen. Unter dem Dach des Betreuungsvereins Main-Kinzig e.V. engagieren sich sowohl Vereins- und Tandembetreuer als auch ehrenamtliche Betreuer.

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Worum sich rechtliche Betreuer typischerweise kümmern, ist die Kommunikation mit Ämtern, Ärzten und medizinischen Einrichtungen, Vermietern, Banken, Versicherungen, Versorgern sowie allen anderen eine Person betreffenden Anlaufstellen. Auch können rechtliche Betreuer bei entsprechendem Bedarf Pflegedienste, Haushaltshilfen, Essensversorgung, Transportdienste und ähnliche Serviceleistungen zur Unterstützung des Betreuten beauftragen. Es gehört jedoch ausdrücklich nicht zu ihren Aufgaben diese praktischen Hilfsdienste selbst auszuführen.
Bei der rechtlichen Betreuung gilt ein Prinzip, dem sich auch der Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. verpflichtet fühlt: Rechtliche Betreuer sollen die zu Betreuenden nicht bevormunden, sondern sie weitestmöglich in ihrer selbstbestimmten Lebensführung unterstützen. Das setzt, soweit es die Verfassung des Betreuten erlaubt, ein partnerschaftliches Miteinander voraus. Auch bedeutet eine rechtliche Betreuung nicht automatisch, dass der Betreute seine Geschäftsfähigkeit verliert. Sie ist daher nicht mit der Entmündigung zu verwechseln, die 1992 im Zuge einer Rechtsreform abgeschafft wurde. Vielmehr wird vom zuständigen Amtsgericht individuell festgelegt, für welche Aufgabenkreise der rechtliche Betreuer zuständig ist und entsprechende Befugnisse erhält. Für Entscheidungen mit besonderer Tragweite, wie beispielsweise eine Wohnungskündigung, ist stets eine richterliche Genehmigung erforderlich.
Wie kommt nun eine rechtliche Betreuung zustande? Diese kann vom Betroffenen selbst oder einer anderen Person beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Das Gericht prüft den Bedarf, legt die Aufgabenkreise fest und setzt einen Betreuer ein. Der zu Betreuende kann Vorschläge machen, wer für ihn die rechtliche Betreuung übernehmen soll. Wer vorsorgen möchte, dass seine Vorstellungen in einer solchen Situation berücksichtigt werden, kann frühzeitig eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht aufsetzen, in der seine Wünsche für einen etwaigen Bedarfsfall dargelegt sind.
Der Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. unterstützt seit über 25 Jahren Angehörige und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, die die verantwortungsvolle Aufgabe einer rechtlichen Betreuung übernehmen möchten. Schaffe ich das? Welche Pflichten gehen mit einer rechtlichen Betreuung einher? Aber auch, welche positiven Erfahrungen machen rechtliche Betreuer durch ihre sinnstiftende Tätigkeit? Für alle Fragen rund um das Thema Betreuungsrecht und seine praktische Ausübung ist der Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Zuständige Amtsgerichte für den Main-Kinzig-Kreis


Amtsgericht Gelnhausen
Betreuungsgericht
Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen
Tel: 06051-829-0
Fax: 0611-327618071

Amtsgericht Hanau
Betreuungsgericht
Nußallee 17
63450 Hanau
Tel: 06181-297-0
Fax: 06181-297-400

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