15.12.2023 – Bundesrat stimmt Inflationsausgleich zu
Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.
Die Aufwandspauschale beträgt ab dem 01.01.2024 449 € statt 425 € (Fälligkeitstermin nach, § 1878 Abs. 4 BGB ab dem 1.1.24) Lag die Fälligkeit davor, bleibt es bei 425 €, auch wenn erst jetzt die Zahlung beantragt oder entnommen wird.