Eigentlich wollte ich bereits vor Jahren Vorsorge treffen…

Betreuungsverfügung? Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Welches ist das richtige Vorsorgeinstrument für mich?

Wir bitten um vorherige Anmeldung bei der Gemeinde Freigericht, Frau Pletka, Tel: 06055 916-339 oder simone.pletka@freigericht.de

Veranstaltungsort

Rathausstraße 13,

63579 Freigericht

Rechtliche Betreuungen und Vorsorgemöglichkeiten

Informationen aus der Praxis: Zur rechtlichen Betreuung und zu den Vorsorgemöglichkeiten

Betreuungsverfügung? Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Welches ist das richtige Vorsorgeinstrument für mich? Welche Unterschiede mit erheblicher Auswirkung sind zu beachten

Wir bitten um vorherige Anmeldung bei der Stadt Bruchköbel unter Tel: 06181-975 815 oder an seniorenreferat@bruchkoebel.de

Veranstaltungsort:

Stadthaus Bruchköbel

Hauptstraße 32

63486 Bruchköbel

Welt-Alzheimertag in der Familienakademie

Im Rahmen des Welt-Alzheimertages in der Familienakademie sind wir mit einem Infostand vertreten.

Ab 16:30 Uhr informieren wir darüber hinaus ausführlich zu den Themen Vorsorgemöglichkeiten und Patientenverfügung.

Anmeldung per E-Mail: familienakademie@kp-stiftung.de

Veranstaltungsort:

Familienakademie der Kathinka-Platzhoff-Stiftung

Französische Allee 12 (Wallonische Ruine)

63450 Hanau

Eigentlich wollte ich bereits vor Jahren Vorsorge treffen…

Vortrag zum Thema Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Welches ist das richtige Vorsorgeinstrument für mich?

Wir bitten um vorherige Anmeldung über Tel: 06051-916790 oder vhs@bildungspartner-mk.de

Veranstaltungsort:

VHS Gelnhausen –  Bildungshaus Main-Kinzig

Frankfurter Str. 30

63571 Gelnhausen

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen

15.12.2023 – Bundesrat stimmt Inflationsausgleich zu

Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.

Die Aufwandspauschale beträgt ab dem 01.01.2024  449 € statt 425 € (Fälligkeitstermin nach, § 1878 Abs. 4 BGB ab dem 1.1.24) Lag die Fälligkeit davor, bleibt es bei 425 €, auch wenn erst jetzt die Zahlung beantragt oder entnommen wird.

https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=23-1040-13