Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023
MKK – Gesundheitsamt Merkblätter zur Registrierung finden Sie unter Betreuungsbehörde – Betreuungsrechtsreform
https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/BetreuungsR-Reform/BetreuungsR-Reform_node.html
Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023
MKK – Gesundheitsamt Merkblätter zur Registrierung finden Sie unter Betreuungsbehörde – Betreuungsrechtsreform
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Höherer Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG seit Anfang des Jahres
Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26b, 26 EStG). Dabei werden allerdings weitere nebenberufliche Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG hinzugerechnet.
Dieser sogenannte Übungsleiterfreibetrag belief sich bis Ende 2020 auf 2.400 € und wurde durch die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 auf 3.000 € angehoben.
Weitere Informationen zur Aufwandspauschale finden Sie im
BtPrax Online-Lexikon Betreuungsrecht
Quelle: BtPrax-Newsletter, Februar 2021
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