Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich gesetzliche Betreuer*innen

Aufgrund von Änderungen bei den Erreichbarkeiten der Versicherungen wurde das Merkblatt über „Haftpflichtversicherungsschutz in ehrenamtlich
geführten Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren“ angepasst.

Die aktuelle Version finden Sie hier:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/2024-06/BT%2010_Merkbl_Haftpflichtversicherung_04.24.pdf

 

Lockerer Austausch beim Minigolfspielen

Am 21.06.2024 fand ein Treffen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer*Innen und Mitgliedern des Betreuungsvereins Main-Kinzig e.V. statt. Seit nun bereits über 30 Jahren führt der Betreuungsverein Main-Kinzig e.V. gesetzliche Betreuungen und fungiert als kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um das Betreuungsrecht im gesamten Main-Kinzig-Kreis.

In lockerer Atmosphäre hatten die Teilnehmer*innen Gelegenheit, sich kennenzulernen. Das Minigolfspielen bot eine willkommene Abwechslung vom Alltag und ermöglichte es den Teilnehmenden, sich zu vernetzen. Dabei wurden wichtige Anliegen und Fragen rund um die rechtliche Betreuung besprochen.

Insgesamt war das Minigolf-Treffen ein voller Erfolg und hat dazu beigetragen, die Gemeinschaft innerhalb des Betreuungsvereins MK e.V. zu stärken.

Es war eine gelungene Veranstaltung, die gezeigt hat, wie wichtig der Zusammenhalt und der Austausch unter den Mitgliedern ist. Wir freuen uns bereits auf das nächste Treffen und weitere gemeinsame Aktivitäten in Zukunft.

Schulung für ehrenamtlich gesetzlich Betreuende erfolgreich abgeschlossen

Wir  freuen uns auch in diesem Jahr 13 Teilnehmer und Teilnehmerinnen unserer Schulung für ehrenamtlich gesetzlich Betreuende nach dem Hessischen Curriculum zu ihrem erfolgreichen Abschluss gratulieren zu können.

Mit dem Ziel die künftigen Betreuer und Betreuerinnen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten fand die Schulung vom 24.02.2024 bis 18.03.2024 in Gelnhausen statt.

Wir sind uns sicher: Mit Ihrem neu gewonnen Wissen und Ihrer Leidenschaft werden Sie dieses spannende Ehrenamt erfolgreich meistern!

Einen herzlichen Dank möchten wir besonders den mitwirkenden Referentinnen und Referenten aussprechen, die unsere Schulung durch ihr Fachwissen bereichern.

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen

15.12.2023 – Bundesrat stimmt Inflationsausgleich zu

Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.

Die Aufwandspauschale beträgt ab dem 01.01.2024  449 € statt 425 € (Fälligkeitstermin nach, § 1878 Abs. 4 BGB ab dem 1.1.24) Lag die Fälligkeit davor, bleibt es bei 425 €, auch wenn erst jetzt die Zahlung beantragt oder entnommen wird.

https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=23-1040-13